Unternehmensverkauf / familiäre Unternehmensnachfolge

Rechtsanwalt Unternehmensnachfolge Limburg Montabaur Koblenz

Wenn Sie einen Unternehmensverkauf (Asset Deal, Share Deal) ins Auge fassen, sind wir Ihr fachkundiger Partner. Bei Bedarf stellen wir bei der Suche nach einem Vertragspartner einen Kontakt zu einer Unternehmensbörse her. Wir begleiten Sie hinsichtlich des gesamten Transaktionsprozesses. Für die Akquisitionsfinanzierung vermitteln wir gern den Kontakt zu einem kompetenten Kooperationspartner. Die Masurat Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut erfolgreich interdisziplinäre Mandate. Wir bieten eine erprobte Teamarbeit von Experten an. Wir verfügen über alle notwendigen Kenntnisse im Gesellschafts- und Steuerrecht. Bei uns erhalten Sie Beratung, Betreuung und tatkräftige Begleitung unter einem Dach, und zwar über den gesamten Transaktionsprozess: von der Beratung über die Vertragsverhandlungen bis zur Post Merger Integration.

Unsere Leistungspalette (unter Einbeziehung der Leistungen unserer Netzwerkpartner) umfasst:

  • Beratung hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten und deren steuerrechtlichen Folgen
  • Strategieplanung
  • Unternehmensbewertung
  • Verkaufsexposé
  • Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Letter of Intent
  • Führen der Vertragsverhandlungen
  • Due Diligence
  • Suche nach potenziellen Investoren, anonymisierte Ansprache und/oder Anzeige in Unternehmensbörsen
  • Finanzierungsberatung
  • Post-Merger-Integration

Bei Unternehmenskäufen haben sich feste Abläufe entwickelt. Beim Unternehmens(ver)kauf unterstützen wir Sie vom Entwurf eines Letter of Intent (LOI) an. Wir prüfen das Kaufobjekt im Rahmen einer Due Diligence Prüfung (ggf. in Kooperation mit Arbeitsrechtlern und/oder Mietrechtlern) oder prüfen bei beschränktem Auftrag nur einzelne Themenfelder. Wenn wir den Verkäufer vertreten, restrukturieren wir das Unternehmen bei Bedarf, um es für einen potentiellen Käufer interessanter zu machen. Bei Bedarf führen wir die Vertragsverhandlungen. Wir entwerfen die Verträge oder prüfen die Vertragsentwürfe des Verhandlungspartners.

Im Bereich der übertragenden Sanierung (Erwerb von Unternehmen(sbestandteilen) bei Insolvenz) ist das Vorgehen in der Regel ein etwas anderes, aber das Ergebnis ist sehr ähnlich. Auch hier unterstützen wir Sie mit unserem gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fachwissen.

Typische Beratungssituation:

  • Der Mandant geht auf die 50 zu und hat erfolgreich ein Unternehmen aufgebaut. Die Kinder sind aus dem Gröbsten raus, aber noch minderjährig. Anlässlich einer kurzen schweren Erkrankung kommt der Unternehmer ins Grübeln, was eigentlich im Falle des Falles aus seinem Unternehmen wird.
  • Die Mandantschaft ist erfolgreich, vermögend und reiselustig, die Kinder sind minderjährig. Was passiert mit dem Vermögen, wenn ein Flugzeug abstürzt? Wer kümmert sich dann um die Kinder, wer soll sich nicht kümmern?
  • Nach einem erfolgreichen Unternehmerleben möchte der Mandant in sein Feriendomizil nach Frankreich verziehen. Welche Auswirkungen hat das auf sein Testament?
  • Beide Ehepartner sind in zweiter Ehe verheiratet, sie haben jeweils Kinder aus erster Ehe als auch gemeinsame, und sie wollen keinesfalls, dass der oder die Ex auf das Vermögen Zugriff hat, wenn eines der Kinder erbt.
  • Wie können wir uns gegen Unfälle bzw. Notfälle absichern, ist im Unternehmen ein weiterer Geschäftsführer oder sind Bankvollmachten oder eine Prokura sinnvoll? Oder eine Generalvollmacht? Wie ist es mit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Ist es besser, das notariell zu machen? Wird die Bank einem Zugriff auf die Konten zustimmen, so dass die Gehälter und Rechnungen weiterhin bezahlt werden können?

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