Handelsvertreter haben gegen ihre Auftraggeber häufig Provisionsansprüche und nach einer Kündigung Ausgleichsansprüche nach § 89b HGB. Auch in diesem Umfeld unterstützen wir unsere Mandanten – seien sie die Handelsvertreter oder die Auftraggeber – gerne.
Typische Beratungssituation:
– Ein Handelsvertretervertrag wird durch Kündigung des Unternehmers beendet. Der Handelsvertreter begehrt den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. Wie wird dieser berechnet? Worauf kann man sich sinnvollerweise einigen?