Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Kaufmann ist man u. U. auch ohne Eintragung im Handelsregister. Folge ist, dass man strengeren Regeln unterliegt. Beispielsweise kann das Schweigen auf eine Anfrage eines anderen als Annahme eines Angebotes verstanden werden. Wir unterstützen Sie diesbezüglich mit unserem Wissen und unserer Erfahrung.