Wir beraten unsere Mandanten gerne und kompetent im Erbrecht, entwerfen Testamente und kooperieren bei Bedarf mit den Notaren. Dabei verlieren wir die erbschaftsteuerliche bzw. schenkungsteuerliche Komponente ebenso wenig aus den Augen wie andere steuerliche Konsequenzen.
Häufig sind unsere erbschaftrechtlichen Mandanten Unternehmer, die ihr Unternehmen auf die nächste Generation – häufig schrittweise – übertragen. Diesen Vorgang begleiten wir gerne. Dabei handelt es sich in der Regel um mehrjährige Projekte, bei denen wir Sie gerne von der Konzeptionierung bis zur abschließenden Umsetzung begleiten.
Selbstverständlich prüfen wir auch die Konsequenzen eines kurzfristig eintretenden Notfalls für das Unternehmen und entwerfen ggf. Lösungsvorschläge.
Typische Beratungssituation:
- Der Mandant geht auf die 50 zu und hat erfolgreich ein Unternehmen aufgebaut. Die Kinder sind aus dem Gröbsten raus, aber noch minderjährig. Anlässlich einer kurzen schweren Erkrankung kommt der Unternehmer ins Grübeln, was eigentlich im Falle des Falles aus seinem Unternehmen wird.
- Die Mandantschaft ist erfolgreich, vermögend und reiselustig, die Kinder sind minderjährig. Was passiert mit dem Vermögen, wenn ein Flugzeug abstürzt? Wer kümmert sich dann um die Kinder, wer soll sich nicht kümmern?
- Nach einem erfolgreichen Unternehmerleben möchte der Mandant in sein Feriendomizil nach Frankreich verziehen. Welche Auswirkungen hat das auf sein Testament?
- Beide Ehepartner sind in zweiter Ehe verheiratet, sie haben jeweils Kinder aus erster Ehe als auch gemeinsame, und sie wollen keinesfalls, dass der oder die Ex auf das Vermögen Zugriff hat, wenn eines der Kinder erbt.
- Wie können wir uns gegen Unfälle bzw. Notfälle absichern, ist im Unternehmen ein weiterer Geschäftsführer oder sind Bankvollmachten oder eine Prokura sinnvoll? Oder eine Generalvollmacht? Wie ist es mit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Ist es besser, das notariell zu machen? Wird die Bank einem Zugriff auf die Konten zustimmen, so dass die Gehälter und Rechnungen weiterhin bezahlt werden können?