Gesellschaftsrecht

Wenn Sie ein Unternehmen alleine betreiben wollen, können Sie dies als Einzelunternehmer machen oder -zum Beispiel um das Privatvermögen zu schützen- eine Gesellschaft gründen, die dann das Unternehmen betreibt. Das Gesellschaftsrecht kennt viele Rechtsformen für eine Gesellschaft; die Bekanntesten sind: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), Kommanditgesellschaft (KG), insbesondere GmbH & Co. KG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), EWIV, Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), Stiftung, Genossenschaft, Verein

Wir begleiten Unternehmer bzw. alle, die dies werden möchten, mit ihren Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Verbänden, Vereinen, Genossenschaften und Konzernen versiert bei allen gesellschaftsrechtlich relevanten Schritten wie

  •  Gründung (Start-up)
  • Unternehmenskauf (M&A, Due Diligence, NDA, LoI, MoU)
  • Unternehmensnachfolge
  • Umwandlung (Spaltung, Formwechsel und Verschmelzung)
  • Liquidation und Beendigung einer Gesellschaft (Abwicklung)
  • Kapitalmaßnahmen, insbesondere Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung
  • Unternehmensfinanzierung (Corporate Finance), Cash Pooling
  • Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzberatung
  • Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen
  • Vertretung vor staatlichen Gerichten (Corporate Litigation)

„Manche Leute halten den Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse. Andere sehen in ihm eine Kuh, die man ununterbrochen melken könne. Nur wenige erkennen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.“ (Winston Churchill)